Dass Komponistinnen unsichtbar sind, kann vielerlei Gründe haben: ihre Werke sind nicht verlegt, sie werden nicht aufgeführt, es gibt keine Bücher oder Artikel über sie etc. Jetzt: eine Binsenweisheit: wenn ein Komponist oder eine Komponistin, die nicht länger als 70 Jahre tot ist, aufgeführt wird, generiert diese Aufführung Tantiemen. Diese Tantiemen sind vom Veranstalter zu bezahlen und fallen der Komponistin oder ihren Erben zu.
Für die Vorbereitungen der MusicaFemina im Bezirksmuseum Leopoldstadt haben wir besonders jene Komponistinnen recherchiert, die ins NS-Exil vertrieben wurden, die deportiert oder in einem Konzentrationslager ermordet wurden. Wir wollen die Musik der in Auschwitz umgekommenen Ilse Weber zu Gehör bringen, der Komponistin und Musiktherapeutin Vally Weigl oder die Lieder der Dichterin und Komponistin Mechtilde Lichnowsky. Unter den Übersehenen und Überhörten, die wir in der Konzertreihe aufführen wollen, ist auch die Schönberg-Schülerin Vilma von Webenau, die verarmt und gering geschätzt im Jahre 1953 in Wien starb.
Für eine Konzertreihe mit Werken von Zeitgenössischen und nicht länger als 70 Jahre verstorbenen Komponistinnen haben wir bei der Gfoem, der Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik um eine Ko-Subventionierung angesucht und haben erstaunliche Erkenntnisse gewonnen: viele Komponistinnen, seien sie durch die NS-Zeit aus dem Gedächtnis und dem Musikleben verschwunden oder konnten sie eine Karriere als Komponistin nicht leben und wurden, wie Vilma von Webenau, Musiklehrerinnen, sind nicht AKM-Bezugsberechtigte. Wir haben uns gefragt: Was ist da passiert? Waren manche Komponistinnen vor 1938 als AKM-Mitglieder angemeldet, sind gestrichen worden und nicht wieder eingeschrieben? Haben sich manche Komponistinnen selbst als zu gering eingeschätzt uns gar nicht als Mitglied angemeldet? Oder, sind sie im Land des Exils bei der dortigen Verwertungsgesellschaft angemeldet?
Wir haben begonnen zu recherchieren, ob die Exilantinnen Vally Weigl, Mechtilde Lichnowsky oder Brigitte Schiffer bei einer Verwertungsgesellschaft außerhalb Österreichs gemeldet sind. Wir haben die enttäuschende Antwort bekommen, dass verstorbene Musikschaffende nicht nachträglich angemeldet werden können. Wir werden versuchen, gemeinsam mit dem Nationalfonds der Republik Österreich und dem Institut exil.arte der mdw einen Antrag zu stellen, dass durch die NS-Zeit zu Schaden gekommene Komponistinnen als Ehrenmitglieder auch nach ihrem Tode aufgenommen werden können.
Die Tantiemen, die aus der Aufführung dieser Werke generiert werden, könnten exil.arte zu Gute kommen.
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